Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ramucirumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Ramucirumab
  • Handelsname: Cyramza®
  • Therapeutisches Gebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Lilly Deutschland GmbH

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.03.2016
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.06.2016
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.06.2016
  • Beschlussfassung: 01.09.2016
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-03-01-D-217)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Ramucirumab (Cyramza® )

Cyramza® (Ramucirumab) ist in Kombination mit Docetaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Tumorprogress nach platinhaltiger Chemotherapie.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.06.2016 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.06.2016 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.07.2016 statt.

Wortprotokoll(PDF 88,51 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ramucirumab (neues Anwendungsgebiet – Lungenkarzinom)

Beschlussdatum: 01.09.2016
Inkrafttreten: 01.09.2016
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.09.2016 B3

Details zu diesem Beschluss

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-03-01-D-217)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Ramucirumab (Cyramza® )

Cyramza® (Ramucirumab) ist in Kombination mit Docetaxel indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit Tumorprogress nach platinhaltiger Chemotherapie.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.06.2016 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.06.2016 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.07.2016 statt.

Wortprotokoll(PDF 88,51 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ramucirumab (neues Anwendungsgebiet – Lungenkarzinom)

Beschlussdatum: 01.09.2016
Inkrafttreten: 01.09.2016
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.09.2016 B3

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren