Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Dexmedetomidin
Steckbrief
- Wirkstoff: Dexmedetomidin
- Handelsname: Dexdor®
- Therapeutisches Gebiet: Andere Hypnotika und Sedativa, parenteral
- Pharmazeutischer Unternehmer: Firma Orion Corporation
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 13.07.2011
- Beschlussfassung: 18.08.2011
- Verfahrensstatus: wurde freigestellt
Bemerkungen
Nach § 35a Abs. 1a SGB V können Fertigarzneimittel, obwohl sie die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Nutzenbewertung nach § 35a Abs.1 SGB V erfüllen, von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs.3 SGB V freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die zu erwartenden Ausgaben des Fertigarzneimittels für die gesetzlichen Krankenkassen geringfügig sind.
Ausgehend von den im 5. Kap. § 15 VerfO festgelegten Maßstäben zur Beurteilung der Geringfügigkeit der Ausgaben für das Arzneimittel und unter Berücksichtigung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dem Antrag des pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung seines Fertigarzneimittels Dexdor® von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1a SGB stattzugeben.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/§ 35a Absatz 1a SGB V: Antrag der Orion Pharma GmbH auf Freistellung von Dexmedetomidin
Beschlussdatum: 18.08.2011
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/§ 35a Absatz 1a SGB V: Antrag der Orion Pharma GmbH auf Freistellung von Dexmedetomidin
Beschlussdatum: 18.08.2011