Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Albiglutid (Diabetes mellitus Typ 2)
Steckbrief
- Wirkstoff: Albiglutid
- Handelsname: Eperzan®
- Therapeutisches Gebiet: Diabetes mellitus Typ 2 (Stoffwechselkrankheiten)
- Pharmazeutischer Unternehmer: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.10.2014
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.01.2015
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.01.2015
- Beschlussfassung: 19.03.2015
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Die Zulassung für den Wirkstoff Albiglutid (Eperzan®) wurde widerrufen.
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/eperzan
Für die Nutzenbewertung werden die nach der Verfahrensordnung des G-BA 5. Kapitel § 17 Abs. 1 Satz 5 VerfO als erforderlich bezeichneten angeforderten Angaben vom pharmazeutischen Unternehmer berücksichtigt.
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-10-01-D-132)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Albiglutid (Eperzan®)
Eperzan ist bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle angezeigt als:
- Monotherapie
Wenn Diät und Bewegung allein zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichen bei Patienten, für die die Anwendung von Metformin aufgrund von Kontraindikationen oder Unverträglichkeit als ungeeignet angesehen wird.
- Kombinationstherapie
In Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich Basalinsulin, wenn diese zusammen mit Diät und Bewegung den Blutzuckerkontrolle nicht ausreichend senken (für verfügbare Daten zu den verschiedenen Kombinationen siehe Abschnitt 4.4 und 5.1).
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 19.03.2015: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.01.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.01.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 09.02.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 117,68 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid – Änderung Angabe zur Anzahl der Patienten
Beschlussdatum: 16.07.2015
Inkrafttreten: 16.07.2015
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 10.09.2015 B1 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid
Beschlussdatum: 19.03.2015
Inkrafttreten: 19.03.2015
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 16.04.2015 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-10-01-D-132)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Albiglutid (Eperzan®)
Eperzan ist bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle angezeigt als:
- Monotherapie
Wenn Diät und Bewegung allein zur Blutzuckerkontrolle nicht ausreichen bei Patienten, für die die Anwendung von Metformin aufgrund von Kontraindikationen oder Unverträglichkeit als ungeeignet angesehen wird.
- Kombinationstherapie
In Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich Basalinsulin, wenn diese zusammen mit Diät und Bewegung den Blutzuckerkontrolle nicht ausreichend senken (für verfügbare Daten zu den verschiedenen Kombinationen siehe Abschnitt 4.4 und 5.1).
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 19.03.2015: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.01.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.01.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 09.02.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 117,68 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid – Änderung Angabe zur Anzahl der Patienten
Beschlussdatum: 16.07.2015
Inkrafttreten: 16.07.2015
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 10.09.2015 B1 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Albiglutid
Beschlussdatum: 19.03.2015
Inkrafttreten: 19.03.2015
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 16.04.2015 B2