Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff lebende Larven von Lucilia sericata (Chronische oder schwer heilende Wunden)

Steckbrief

  • Wirkstoff: lebende Larven von Lucilia sericata
  • Handelsname: BioBag®/ BioMonde® Freie Larven
  • Therapeutisches Gebiet: Wundheilung/Debriment (Sonstiges)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: BioMonde GmbH

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.06.2014
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.09.2014
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.09.2014
  • Beschlussfassung: 20.11.2014
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag® und BioMonde® Freie Larven)

Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 69,63 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata

Beschlussdatum: 20.11.2014
Inkrafttreten: 20.11.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.12.2014 B5

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag® und BioMonde® Freie Larven)

Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 69,63 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata

Beschlussdatum: 20.11.2014
Inkrafttreten: 20.11.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.12.2014 B5

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren