Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff lebende Larven von Lucilia sericata (Chronische oder schwer heilende Wunden)
Steckbrief
- Wirkstoff: lebende Larven von Lucilia sericata
- Handelsname: BioBag®/ BioMonde® Freie Larven
- Therapeutisches Gebiet: Wundheilung/Debriment (Sonstiges)
- Pharmazeutischer Unternehmer: BioMonde GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.06.2014
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.09.2014
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.09.2014
- Beschlussfassung: 20.11.2014
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag® und BioMonde® Freie Larven)
Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 20.11.2014: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 69,63 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata
Beschlussdatum: 20.11.2014
Inkrafttreten: 20.11.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.12.2014 B5
Zugehörige Verfahren
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag® und BioMonde® Freie Larven)
Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 20.11.2014: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 69,63 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lebende Larven von Lucilia sericata
Beschlussdatum: 20.11.2014
Inkrafttreten: 20.11.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.12.2014 B5