Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Meropenem/Vaborbactam (Bakterielle Infektionen, mehrere Anwendungsgebiete)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Meropenem/Vaborbactam
  • Handelsname: Vaborem
  • Therapeutisches Gebiet: Bakterielle Infektionen (Infektionskrankheiten)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Berlin-Chemie AG

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.11.2024
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 03.02.2025
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 24.02.2025
  • Beschlussfassung: Mitte April 2025
  • Verfahrensstatus: Beschlussfassung wird vorbereitet

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO
Reserveantibiotikum nach § 35a Absatz 1c SGB V

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2024-11-01-D-1134)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 24.02.2025 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung am 10.03.2025 wird als Videokonferenz durchgeführt. Bitte melden Sie sich bis zum 03.03.2025 unter nutzenbewertung35a@g-ba.de unter Angabe der Dossiernummer an.

Beschlüsse

Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Meropenem/Vaborbactam

Beschlussdatum: 07.03.2024
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2024-11-01-D-1134)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 03.02.2025 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 24.02.2025 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung am 10.03.2025 wird als Videokonferenz durchgeführt. Bitte melden Sie sich bis zum 03.03.2025 unter nutzenbewertung35a@g-ba.de unter Angabe der Dossiernummer an.

Beschlüsse

Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Meropenem/Vaborbactam

Beschlussdatum: 07.03.2024
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Zugehörige Verfahren