Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Macitentan

Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Macitentan (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Pulmonal arterielle Hypertonie) vom 15.10.2016

Steckbrief

  • Wirkstoff: Macitentan
  • Handelsname: Opsumit®
  • Therapeutisches Gebiet: pulmonal arterielle Hypertonie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Actelion Pharmaceuticals Deutschland GmbH
  • Orphan Drug: ja
  • Vorgangsnummer: 2014-02-01-D-096

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.02.2014
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.05.2014
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.05.2014
  • Beschlussfassung: 17.07.2014
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.05.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 10.06.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 144,31 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Macitentan

Beschlussdatum: 17.07.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 11.08.2014 B4

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 02.05.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.05.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 10.06.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 144,31 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Macitentan

Beschlussdatum: 17.07.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 11.08.2014 B4

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: