Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Macitentan
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Macitentan (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Pulmonal arterielle Hypertonie)
vom 15.10.2016
Steckbrief
- Wirkstoff: Macitentan
- Handelsname: Opsumit®
- Therapeutisches Gebiet: pulmonal arterielle Hypertonie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Actelion Pharmaceuticals Deutschland GmbH
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.02.2014
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.05.2014
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.05.2014
- Beschlussfassung: 17.07.2014
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-02-01-D-096)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.05.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.05.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 10.06.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 144,31 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Macitentan
Beschlussdatum: 17.07.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.08.2014 B4
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-02-01-D-096)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.05.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.05.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 10.06.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 144,31 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Macitentan
Beschlussdatum: 17.07.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 11.08.2014 B4
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: