Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen (§ 135 SGB V)
Steckbrief
- Intervention: Bewegungsschiene, aktiv
- Indikation: Sprunggelenkfraktur
- Therapiegebiet: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
- Aufgabenbereich: Ambulante Untersuchung und Behandlung
- Richtlinie: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
- Beginn des Verfahrens: 15.10.2020
- Status: Ausgesetzt zur Erprobung
Aus der Methodenbewertung sind mehrere Verfahren hervorgegangen. Die zugehörigen Verfahren finden Sie am Ende dieser Seite.
Einleitung des Beratungsverfahrens
Beschlussdatum: 15.10.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beauftragung IQWiG
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller
Beschlussdatum: 15.10.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 16.10.2020 B1
Beauftragung IQWiG – Anpassung
Beschlussdatum: 10.12.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Einleitung des Stellungnahmeverfahrens
Beschlussdatum: 25.05.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Aussetzung zur Erprobung
Beschlussdatum: 15.09.2022
Inkrafttreten: 09.12.2022
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 08.12.2022 B4
Zugehörige Verfahren
-
Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen
(§ 137e SGB V)
Status: Erprobungsstudie wird vorbereitet
Zugehörige Verfahren
-
Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen
(§ 137e SGB V)
Status: Erprobungsstudie wird vorbereitet