Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen (§ 135 SGB V)
Steckbrief
- Intervention: Kryokonservierung
- Indikation: Ei- oder Samenzellen, Keimzellgewebe
- Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems
- Aufgabenbereich: Familienplanung
- Richtlinie: Richtlinie zur Kryokonservierung
- Beginn des Verfahrens: 04.07.2019
- Status: Verfahren abgeschlossen
Die Erstfassung der Richtlinie zur Kryokonservierung beinhaltete nicht die Kryokonservierung von Keimzellgewebe (außer TESE). Dafür wurde ein Beratungsteil II begonnen und am 18.08.2022 abgeschlossen.
Einleitung des Beratungsverfahrens
Beschlussdatum: 04.07.2019
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen
Beschlussdatum: 25.07.2019
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 29.07.2019 B5
Abschluss der Methodenbewertung Beratungsteil I
Beschlussdatum: 16.07.2020
Inkrafttreten: 20.02.2021
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 19.02.2021 B7
Historie
Der ursprüngliche Beschluss vom 16.07.2020 wurde am 17.12.2020 geändert.
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Änderungsbeschluss vom 17.12.2020
Richtlinie zur Kryokonservierung: Änderung des Beschlusses vom 16. Juli 2020
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Ursprünglicher Beschluss vom 16.07.2020
Abschluss der Methodenbewertung Beratungsteil II
Beschlussdatum: 18.08.2022
Inkrafttreten: 15.11.2022
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 14.11.2022 B2
Tragende Gründe zum Beschluss ausgetauscht am 15.11.2022