Bewertung der Methode

Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (§ 137c SGB V)

Steckbrief

  • Beginn des Verfahrens: 16.03.2017
  • Status: Ausgesetzt aufgrund laufender Studien

Einleitung des Beratungsverfahrens

Beschlussdatum: 16.03.2017
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 07.04.2017 B2

In Teilen geändert durch Beschluss vom 04.10.2018 im Folgeverfahren gemäß § 137c Absatz 1 Satz 2 SGB V.

Details zu diesem Beschluss

Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 13.04.2017
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 21.04.2017 B3

Details zu diesem Beschluss

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Beschlussdatum: 19.12.2019
Inkrafttreten: 18.07.2020
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.05.2020 B1

Siehe auch Beschlüsse zu Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Gemäß Beschluss vom 16. April 2020 umfasst die Erklärung zur Aussetzung von QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 den Beschluss über QS-Maßnahmen für die gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung vom 19. Dezember 2020.

Details zu diesem Beschluss

Einleitung des Stellungnahmeverfahrens

Beschlussdatum: 28.09.2023
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss

Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Zugehörige Verfahren

Zugehörige Verfahren