Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen – US-BAA-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Neufassung mit Integration der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. März 2020 in Kraft.
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Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Neufassung mit Integration der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie: Neufassung mit Integration der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen
Beschluss vom 19. Dezember 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Juni 2017 in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 trat am 10. Juni 2017 in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Veröffentlichung des Beschlusses des G-BA über die Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL im Bundesanzeiger.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und der Veröffentlichung des Beschlusses des G-BA über die Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL im Bundesanzeiger.