Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Prüfung des Abschnitts D Schwangerschaftsabbruch der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
Beschluss vom 15. August 2024.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Juli 2019 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Juni 2016 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (Genderung und Sonografie bei Verwendung eines Intrauterinpessars)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2011 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2011 in Kraft.
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Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie - Beratung über die Risiken einer Rötelninfektion und Erfassung der Immunitätslage)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2011 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. August 2011 in Kraft.
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Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Februar 2011 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.