Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung (T-Zell-Depletion über Positivanreicherung oder Negativselektion) des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) und akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen (nicht mehr in Kraft)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Qualitätssicherungsmaßnahmen Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie
Beschluss vom 24. März 2022.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 1. April 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Beschluss vom 20. November 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erklärung zur Aussetzung von QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 27. März 2020.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 20. März 2020 in Kraft.
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COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet.