Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Chroniker-Richtlinie: Anpassung insbesondere an das Pflegestärkungsgesetz II
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. März 2018 in Kraft.
-
Chroniker-Richtlinie: Änderung des Beschlusses vom 17. November 2017 – Anpassung an das Pflegestärkungsgesetz II
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Chroniker-Richtlinie: Änderung des Beschlusses vom 17. November 2017 – Anpassung an das Pflegestärkungsgesetz II
Änderungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018.
-
Chroniker-Richtlinie: Anpassung insbesondere an das Pflegestärkungsgesetz II
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Chroniker-Richtlinie: Anpassung insbesondere an das Pflegestärkungsgesetz II
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
-
Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte (Chroniker-Richtlinie) an gesetzliche Änderungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017.
-
Chroniker-Richtlinie (Definition geistig wesentlicher Behinderung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juni 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. August 2008 in Kraft.
-
Chroniker-Richtlinie (Therapiegerechtes Verhalten)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2007 wurde vom BMG nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt er in Kraft.
-
Chroniker-Richtlinie (Ausnahmen für die Pflicht zur Teilnahme an Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19. Juli 2007 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.