Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V – DMP-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
DMP-Richtlinie und DMP-Anforderungen-Richtlinie: Außerkrafttreten der DMP-RL und Folgeänderungen der DMP-A-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2019 in Kraft.
-
DMP-Richtlinie und DMP-Anforderungen-Richtlinie: Außerkrafttreten der DMP-RL und Folgeänderungen der DMP-A-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
DMP-Richtlinie und DMP-Anforderungen-Richtlinie: Außerkrafttreten der DMP-RL und Folgeänderungen der DMP-A-RL
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Januar 2019. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) und der Anlage 10 (Asthma bronchiale Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2018 in Kraft.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) und der Anlage 10 (Asthma bronchiale Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) und der Anlage 10 (Asthma bronchiale Dokumentation)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
-
Bestimmung des Kreises der nach § 137f Abs. 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt Teil B Abschnitt I der DMP-Richtlinie außer Kraft.
-
Bestimmung des Kreises der nach § 137f Abs. 2 Satz 5 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.