Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen der Positronenemissionstomographie bei Patientinnen und Patienten mit Hodgkin-Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Entfallen der Gültigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Hodgkin-Lymphome
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. Oktober 2021 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Entfallen der Gültigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Hodgkin-Lymphome
Der Beschluss vom 15. Juli 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Entfallen der Gültigkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Hodgkin-Lymphome
Beschluss vom 15. Juli 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erklärung zur Aussetzung von aussetzungsbegleitenden QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 16. April 2020.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphomen im fortgeschrittenen Stadium
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 8. August 2018 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (Interim-Staging)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 8. August 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. August 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphomen im fortgeschrittenen Stadium
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Positronenemissionstomographie (PET); PET/Computertomographie (CT) bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (Interim-Staging)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.