Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen der Protonentherapie bei inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I-III"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erklärung zur Aussetzung von aussetzungsbegleitenden QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 16. April 2020.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am 19. Oktober 2017 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. November 2015 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom der UICC Stadien I bis III – Verlängerung der Aussetzung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. November 2015 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom der UICC Stadien I bis III – Verlängerung der Aussetzung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom der UICC Stadien I bis III – Verlängerung der Aussetzung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.