Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 136 Absatz 1 Nummer 2 SGB V – KiHe-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2024 und weitere Anpassungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2024 und weitere Anpassungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2024 und weitere Anpassungen
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. April 2023 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderung des Beschlusses vom 17. Dezember 2020
Änderungsbeschluss vom 19. Januar 2023.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.