Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Protonentherapie des inoperablen hepatozellulären Karzinoms (HCC)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einstellung der ausgesetzten Bewertungsverfahren zur Protonentherapie sowie Aufhebung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. November 2021 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einstellung der ausgesetzten Bewertungsverfahren zur Protonentherapie sowie Aufhebung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom
Der Beschluss vom 16. September 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einstellung der ausgesetzten Bewertungsverfahren zur Protonentherapie sowie Aufhebung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom
Beschluss vom 16. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24. Dezember 2020 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erklärung zur Aussetzung von aussetzungsbegleitenden QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 16. April 2020.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am 19. Oktober 2017 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom (HCC)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.