Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erklärung zur Aussetzung von aussetzungsbegleitenden QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 16. April 2020.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim Prostatakarzinom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2018 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2018 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim Prostatakarzinom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim Prostatakarzinom
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am 19. Oktober 2017 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.