Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Qualitätssicherungsmaßnahmen bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation (ACI-M) am Kniegelenk: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. Mai 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juni 2014 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Autologe Chondrozytenimplantation (ACI)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. Mai 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juni 2014 in Kraft.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung/ Anlage II (Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk)
Der Beschluss vom 23. April 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlcht und ist am 18. Juli 2009 in Kraft getreten.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei matrixassoziierter autologer Chondrozytenimplantation am Kniegelenk
Der Beschluss vom 23. April 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 18. Juli 2009 in Kraft getreten. Mit Ablauf des 30. Juni 2014 tritt er außer Kraft.