Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V – Mm-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 15. Juni 2023 zur Spezifikation 2024
Beschluss vom 20. Juni 2024.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2025
Beschluss vom 20. Juni 2024.
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Beauftragung IQTIG: Durchführung von Datenanalysen für den Leistungsbereich kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs zur Folgenabschätzung im Rahmen von Beratungen zu Mindestmengen auf Grundlage von § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 SGB V
Beschluss vom 8. Mai 2024.
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Mindestmengenregelungen: Veröffentlichung der temporären Sonderveröffentlichung für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 8. Mai 2024.
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Beauftragung IQWiG: Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Major-Leberresektion
Beschluss vom 9. April 2024.
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Mindestmengenregelungen: Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Update zum IQWiG-Bericht zur systematischen Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen Behandlung des Kolonkarzinoms und des Rektumkarzinoms
Beschluss vom 31. Januar 2024.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene (Nr. 4 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 6. Dezember 2023.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-Ca-Chirurgie) (Nr. 9 der Anlage der Mm-R)
Beschluss vom 6. Dezember 2023.