Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Verfahrensordnung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen bei präkonzeptionellem Diabetes und Gestationsdiabetes
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019 bis 2023
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Bedeutung der Sectio Caesarea für die Entbindungen in Folgeschwangerschaften (mütterliche und kindliche Morbidität und Mortalität)
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung des 2. Kapitels – Gewährung der sekundären Nutzung von im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme erhobenen Daten
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Januar 2025 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Dezember 2024 in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: lnnovationsfondsprojekt FetoNeoNatPfad – Interdisziplinärer, fach- und sektorenübergreifender Feto-neonataler Gesundheitspfad für Risikoschwangere mit fetaler Wachstumsrestriktion
Beschluss vom 4. Dezember 2024.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Beschluss vom 5. Dezember 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Fiktive Eingruppierung nach § 35 Abs. 1a Satz 2 SGB V von Arzneimitteln mit altersgerechten Darreichungsformen und Wirkstärken für Kinder sowie sonstige Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. November 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 2. Kapitels – Gewährung der sekundären Nutzung von im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme erhobenen Daten
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.