Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung eines Servicedokuments gemäß §11 QFR-RL i.V.m. Anlage 5 QFR-RL
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung des Modells zur Risikoadjustierung 2024
Beschluss vom 22. November 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1 bis 13 sowie der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Erstellung einer Spezifikation für den Nachweis der Daten und die Strukturabfrage gemäß § 11 QFR-RL
Beschluss vom 6. November 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1 bis 13 sowie der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6
Beschluss vom 17. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung des Servicedokuments gemäß § 10 Absatz 6 QFR-RL i. V. m. Anlage 3
Beschluss vom 17. Oktober 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 3 und 4
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1 bis 13 sowie der Anlagen 1 und 2
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.