Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. November 2024 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 3. Juni 2023 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. August 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen bei der Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.