Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung §13 Absatz 6 Nummer 1
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Anhaltspunkte für Unterversorgung und in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung für Kinder- und Jugendärzte
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aktualisierung des Morbiditätsfaktors und Anpassung der Kreistypisierung wie auch deren Methodik
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung §13 Absatz 6 Nummer 1
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung §13 Absatz 6 Nummer 1
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. November 2024 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Richtlinie
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.