Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 6. November 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 6. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. September 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs. 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 4. September 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 Absatz 2, der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung) sowie Ergänzung des Anhangs 3 für das Berichtsjahr 2023 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) und des Anhangs 4 für das Berichtsjahr 2023 (Plausibilisierungsregeln)
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. August 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2023 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 5. Juni 2024.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 Absatz 2, der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung) sowie Ergänzung des Anhangs 3 für das Berichtsjahr 2023 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) und des Anhangs 4 für das Berichtsjahr 2023 (Plausibilisierungsregeln)
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.