Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. März 2019 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Korrektur Planungsblatt C – Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. September 2016 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Änderung der Anlage 6)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juni 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10.09.2010 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Änderung der Verhältniszahl in der kieferorthopädischen Versorgung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. August 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte (Neufassung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 14. August 2007 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 01.Oktober in Kraft getreten.