Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – AM-RL"

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Thema des Beschlusses absteigend sortiert Beschlussdatum Inkrafttreten
Arzneimittel-Richtlinie (neuer Abschnitt H zum Off-label-use) 18.04.2006 21.07.2006
Arzneimittel-Richtlinie (Klarstellung der Verordnungsvoraussetzungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen / siehe auch Beschluss vom 19.04.2012 ) 21.12.2004 21.06.2012
Arzneimittel-Richtlinie (Bestimmung von Stellungnahmeberechtigten nach § 92 Abs. 3a SGB V) 19.02.2009 19.02.2009
Arzneimittel-Richtlinie 23.08.1994 30.09.1994
Arzneimittel-Richtlinie 23.02.1996 24.04.1996
Arzneimittel Richtlinie/ Anlage V (Änderung der Befristung bei Amvisc, Amvis PLUS, Bausch & Lomb Balanced Salt Solution, Dk-line, Okta-line, OcuCoat, Oxane 1300, Oxane 5700) 16.12.2010 06.11.2010
Arzneimittel Richtlinie/ Anlage V (Änderung Befristung Healon) 11.11.2010 16.10.2010
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Meropenem/Vaborbactam 07.03.2024 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Imipenem-Cilastatin-Relebactam 20.01.2022 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Eravacyclin 21.04.2022 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Dalbavancin 20.04.2023 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftolozan/Tazobactam 20.01.2022 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftazidim/Avibactam 20.01.2022 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Cefiderocol 21.10.2021 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Cefepim/Enmetazobactam 21.12.2023 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Cefepim/Enmetazobactam 02.05.2024 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Aztreonam/Avibactam 04.04.2024 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1aSGBV „Verschiedene Radiotherapeutika“ 19.10.2017 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1aSGBV „Tachykardie, Vorhofflimmern oder Vorhofflattern“ 19.10.2017 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1aSGBV „Andere antineoplastische Mittel“ 19.10.2017 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGBV „Infektionen“ 17.04.2014 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Spinalanästhesie“ 19.09.2013 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „schwere hepatische veno-okklusive Erkrankung bei hämatopoetischer Stammzelltransplantation“ 05.12.2013 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Malariamittel“ 03.05.2012 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Hypophysenfunktions-Tests“ 19.05.2022 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Blutdrucksenkende Arzneimittel zur parenteralen Anwendung“ 22.11.2012 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Andere diagnostische Mittel“ 18.06.2020 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Andere Beta-Lactam-Antibiotika“ 03.05.2012 mit Beschlussdatum
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Andere Beta-Lactam-Antibiotika“ 20.06.2013 mit Beschlussdatum
Änderung eines Beschlusses zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage IX, X, III: Festbetragsgruppenbildung und Aktualisierung von Vergleichsgrößen Humaninsulin und Analoga, Gruppe 1, 2 und 3 in Stufe 2, Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Nummer 33 und 33a 21.02.2013 noch nicht in Kraft