Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der Kernspintomographie nach § 135b Absatz 2 SGB V – QBK-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aussetzung des Leistungsbereichs Kernspintomographie
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aktualisierung der Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen
Beschluss vom 16. November 2023.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen in Leichter Sprache
Beschluss vom 6. Mai 2020.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Neufassung und Aufhebung der derzeit geltenden Richtlinie
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Neufassung und Aufhebung der derzeit geltenden Richtlinie
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen
Beschluss vom 19. Dezember 2019.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Neufassung und Aufhebung der derzeit geltenden Richtlinie
Beschluss vom 17. Oktober 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Verlängerung der Aussetzung der Stichprobenprüfungen für das Jahr 2019
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juli 2019 in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Verlängerung der Aussetzung der Stichprobenprüfungen für das Jahr 2019
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Verlängerung der Aussetzung der Stichprobenprüfungen für das Jahr 2019
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.