Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Ermittlung der an der Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden (ER-21-002) beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 16. Februar 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. April 2023 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Beschluss vom 16. Februar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Beschluss vom 25. August 2022.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden – Aufforderung zur Meldung –
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden
Beschluss vom 15. Juli 2021.