Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung der neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erprobungs-Richtlinie: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. Oktober 2023 in Kraft.
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Ermittlung der an der Erprobung der neuromuskulären Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 17. August 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Beschluss vom 12. Januar 2023.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung – Aufforderung zur Meldung
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Neuromuskuläre Feedbacktherapie bei Querschnittlähmung
Beschluss vom 3. Februar 2022.