Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung der Magnetischen Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Ermittlung der an der Erprobung der Magnetischen Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 20. Juli 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. Oktober 2023 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit
Beschluss vom 20. Juli 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit
Beschluss vom 23. Februar 2023.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit – Aufforderung zur Meldung
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit
Beschluss vom 18. März 2022.