Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Ermittlung der an der Erprobung des Niedrigdosierten gepulsten Ultraschalls bei Pseudarthrosen beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 19. Januar 2023.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. April 2023 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Beschluss vom 22. September 2022.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall zur Behandlung von Pseudarthrosen – Aufforderung zur Meldung
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie gemäß § 137e SGB V: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall zur Behandlung von Pseudarthrosen
Beschluss vom 16. Dezember 2021.