Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung der koronaren Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Ermittlung der an der Erprobung der koronaren Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit beteiligten Medizinproduktehersteller und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben – Aufforderung zur Meldung –
Der Beschluss vom 3. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Erprobungs-Richtlinie: Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Der Beschluss vom 3. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. April 2022 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Der Beschluss vom 3. Februar 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Beschluss vom 03. Februar 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bewertung nach § 137h SGB V: Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Der Beschluss vom 6. Mai 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Koronare Lithoplastie bei Koronarer Herzkrankheit – Aufforderung zur Meldung sowie zur Einreichung der Sicherheitsberichte und weiterer klinischer Daten
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Bewertung nach § 137h SGB V: Koronare Lithoplastie bei koronarer Herzkrankheit
Beschluss vom 6. Mai 2021.