Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf – KSVPsych-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
Beschluss vom 17. Oktober 2024.
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Beauftragung zur Umsetzung des Regelungsauftrages nach § 92 Absatz 6b SGB V und Folgeänderungen
Beschluss vom 3. März 2022.
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Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL): Erstfassung
Der Beschluss vom 2. September 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 18. Dezember 2021 in Kraft.
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Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL): Erstfassung
Der Beschluss vom 2. September 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL): Erstfassung
Beschluss vom 2. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – KSVPsych-RL
Der Beschluss vom 3. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – KSVPsych-RL
Der Beschluss vom 3. Juni 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – KSVPsych-RL
Beschluss vom 3. Juni 2021. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.