Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Beschluss vom 5. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2023 in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Beschluss vom 20. Juli 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie bezüglich der Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 der Richtlinie
Beschluss vom 17. November 2022.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. März 2022 in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Erstfassung
Beschluss vom 19. November 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.