Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – HeilM-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Beschluss vom 29. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 23. Juli 2024 in Kraft. Abschnitt I Nummer 2 sowie Abschnitt III Nummer 1 bis Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
Beschluss vom 16. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Heilmittel-Richtlinie: Intensivierte Sprechtherapie bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern) – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.