Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie – Kryo-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von Keimzellgewebe
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. November 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von Keimzellgewebe
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kryokonservierung: Kryokonservierung von Keimzellgewebe
Beschluss vom 18. August 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: Erstfassung
Der Beschluss vom 16. Juli 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Februar 2021 in Kraft.
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Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: Erstfassung
Der Beschluss vom 16. Juli 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie: Erstfassung
Beschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bekanntmachung zur Einholung erster Einschätzungen: Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazugehörigen Maßnahmen
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Richtlinien über künstliche Befruchtung – Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen
Beschluss vom 4. Juli 2019.