Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – QSFFx-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderungen für das Jahr 2024
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. September 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderungen für das Jahr 2024
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderungen für das Jahr 2024
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Änderung der Spezifikation zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2025 (QSFFx-RL)
Beschluss vom 16. Mai 2024.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts sowie einer Kommentierung: Mindestanforderungen an Prozesse und Ergebnisse der Versorgung nach § 9 Absatz 2
Beschluss vom 21. Dezember 2023.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024
Beschluss vom 6. Dezember 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.