Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren: Klarstellungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. Juli 2024 in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren: Klarstellungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren: Klarstellungen
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Januar 2024 in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Zentren für Intensivmedizin, rechtsförmliche Änderungen
Beschluss vom 19. Oktober 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Zentrums-Regelungen: COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft .