Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Änderung
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Änderung
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Änderung
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Beschluss vom 28. September 2023.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Nachweis- und Prüfverfahren
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Februar 2021 in Kraft.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Nachweis- und Prüfverfahren
Der Beschluss vom 15. Oktober 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Nachweis- und Prüfverfahren
Beschluss vom 15. Oktober 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2020 in Kraft.
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Erklärung zur Aussetzung von aussetzungsbegleitenden QS-Anforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
Beschluss vom 16. April 2020.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.