Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem im Stadium III – QS-RL Liposuktion"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Wiederaufnahme der Beratungen und Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 8. August 2024.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Nachweis- und Prüfverfahren
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. September 2020 in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Nachweis- und Prüfverfahren
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Nachweis- und Prüfverfahren
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Erstfassung
Der Beschluss vom 19. September 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. Dezember 2019 in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Erstfassung
Der Beschluss vom 19. September 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: Erstfassung
Beschluss vom 19. September 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.