Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Erprobung des Einsatzes von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Erp-RL-CAM-vordere-Kreuzbandruptur"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erprobungs-Richtlinie Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbands: Konformität eines Studienkonzepts
Beschluss vom 21. Januar 2021.
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Erprobungs-Richtlinie: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Der Beschluss vom 5. September 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. Dezember 2019 in Kraft.
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Ermittlung von an der Erprobung beteiligten Medizinprodukteherstellern und Unternehmen, die als Anbieter der zu erprobenden Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der Krankenkassen haben: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Möglichkeit zur Abgabe einer Absichtserklärung zur Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution auf eigene Kosten –
Beschluss vom 24. Oktober 2019.
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Erprobungs-Richtlinie: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Der Beschluss vom 5. September 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Beschluss vom 5. Monat 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.