Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme – oKFE-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Beratungen über eine Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie eine Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 26. September 2024.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. August 2024 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Bewertung der Früherkennung von Darmkrebs bei Personen mit familiärem Risiko
Beschluss vom 23. November 2023.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Juli 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Beschluss vom 12. Mai 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.