Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Evaluation der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Beschluss vom 20. Juni 2024.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Beschluss vom 20. Juni 2024.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. November 2020 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Beschluss vom 20. November 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juni 2020 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten
Der Beschluss vom 14. Mai 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten
Beschluss vom 14. Mai 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten
Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. April 2020 in Kraft.
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Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Patienten
Der Beschluss vom 27. März 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.