Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Tapentadol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 9. November 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Tapentadol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Prostaglandin-Analoga, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 8. Oktober 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Pirfenidon, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 8. Oktober 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Icatibant, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 8. Oktober 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlagen XII, IX und X: Koloniestimulierende Faktoren, pegyliert, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 2. Oktober 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Oktober 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII und IX: Blutgerinnungsfaktor VIII, rekombinant, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 2. Oktober 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Oktober 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Triazole, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. September 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Abirateron, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. September 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Tapentadol, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.