Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage V:
Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Beschluss vom 26. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. September 2024 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Beschluss vom 27. Februar 2024.