Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage III:
Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Beschluss vom 26. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Codierungen 2024
Der Beschluss vom 7. November 2023 in der durch Beschluss vom 12. Dezember 2023 geänderten Fassung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Codierungen 2024
Der Beschluss vom 7. November 2023 in der durch Beschluss vom 12. Dezember 2023 geänderten Fassung wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. November 2023 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Codierungen 2024
Beschluss vom 7. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Beschluss vom 28. März 2023.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Tabelecleucel
Beschluss vom 16. Juni 2022.