Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage III:
Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. November 2023 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Beschluss vom 28. März 2023.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Tabelecleucel
Beschluss vom 16. Juni 2022.