Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage Va:
Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Sucrose-Octasulfathaltige Produkte
Beschluss vom 6. Februar 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Nicht formstabile Zubereitungen
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. September 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Nicht formstabile Zubereitungen
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Nicht formstabile Zubereitungen
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Anlage Va – Nicht formstabile Zubereitungen
Der Beschluss vom 9. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Anlage Va – Honighaltige Produkte
Der Beschluss vom 9. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Anlage Va – Nicht formstabile Zubereitungen
Beschluss vom 9. März 2022.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Anlage Va – Honighaltige Produkte
Beschluss vom 9. März 2022.
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Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung –
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. März 2022 in Kraft.
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Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P in Verbindung mit Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung –
Beschluss vom 17.02.2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.