Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage VI b:
Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung – Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. August 2020 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung Dokumentationsparameter und weitere Änderungen
Beschluss vom 18. Juni 2020. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
Der Beschluss vom 22. November 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 1. Juli 2019 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in weiten Teilen am 1. Juli 2019 in Kraft.