Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage IV:
Therapiehinweise"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Alemtuzumab“
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Oktober 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Alemtuzumab“
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Alemtuzumab“
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Palivizumab
Der Beschluss vom 2. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Januar 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Palivizumab
Der Beschluss vom 2. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Palivizumab
Beschluss vom 2. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Pimecrolimus“ und „Tacrolimus“
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Oktober 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Pimecrolimus“ und „Tacrolimus“
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Aufhebung „Pimecrolimus“ und „Tacrolimus“
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IV: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Palivizumab
Beschluss vom 27. Juni 2023.